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Bereitstellungsvertrag

News - Bereitstellungsvertrag
Mit Urteil Nr. 5341/18 hat das Verwaltungsgericht Kampanien den Rekurs gegen den Ausschluss vom telematischen Verfahren zur Vergabe der Dienstleistung der Müllentsorgung abgewiesen. Die Beschwerdeführerin machte die Verletzung und falsche Anwendung des Art. 3 Gesetzes Nr. 241/90 sowie der Artikel 83, Abs. 1 und 4, und 89 des it. Vergabegesetzes (GvD Nr. 50/16) geltend. Die Vergabestelle hatte in ihrer Ausschreibung als Beleg für den Besitz der fachlichen Voraussetzungen den Nachweis über die einwandfreie Erbringung einer vergleichbaren Dienstleistung nach den Regeln der Technik verlangt. Nicht ausreichend sei der bloße Nachweis eines Mindestumsatzes aus vergleichbaren Dienstleistungen. Es handele sich in diesem Fall um einen operativen Bereitstellungsvertrag, mit dem der Hilfsunternehmer sich verpflichtet, dem Hauptunternehmer seine technisch-organisatorischen, für die Ausführung des Auftrages unverzichtbaren Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen und nicht nur seine wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen. Wenn nämlich eine spezifische professionelle Erfahrung gefordert ist, kann sich der Bewerber zwar der Ressourcen anderer Unternehmen bedienen, im Bereitstellungsvertrag müssen aber nicht nur die verfügbaren Ressourcen sondern auch die fachlichen Eigenschaften angegeben werden.
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