Managementfehler, aber auch ein krisenhaftes Umfeld oder Forderungsausfälle können zur Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens führen. Die Reform des italienischen Insolvenzrechts erleichtert die Durchführung eines gerichtlichen Ausgleichsverfahrens, um den gesunden Kern des Unternehmens zu retten. Hierfür bedarf es eines im Detail ausgearbeiteten Planes und professioneller rechtlicher Beratung.

Andere Fragen im Zusammenhang mit Insolvenzen betreffen die bestmögliche Durchsetzung von Forderungen gegen die Insolvenzmasse, die Abwehr von Anfechtungsklagen seitens des Insolvenzverwalters, die Vorausbefriedigung von bestimmten Forderungen wie z.B. von Subunternehmern bei Öffentlichen Arbeiten, die Behauptung von Privilegien und Eigentumsrechten, usw.

Besondere Problematiken treten bei Vorverträgen für den Kauf des Eigenheims auf.



Themen des Insolvenzrechts:
  • Beratung bei Auftreten von Unternehmenskrisen
  • Beratung bei Antragstellung und Abwicklung eines gerichtlichen Ausgleichsverfahren
  • Vertretung/Beratung bei Forderungsanmeldungen
  • Beratung/Vertretung bei Streitigkeiten mit der Insolvenzverwaltung
  • Beratung für Kauf/Pacht aus der Insolvenz
  • Beratung/Vertretung bei Versteigerungen