Das Gesellschaftsrecht im weitesten Sinn ist einer der Schwerpunkte der Rechtsanwaltssozietät Brandstätter. Unsere Beratung umfasst jegliche Art von Gesellschaft und Unternehmen, d.h. einfache Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Aktiengesellschaften (AG), aber auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen. Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung und Umstrukturierung, bei der Gestaltung und Änderung von Satzungen, bei Gesellschaftsverträgen/Nebenabsprachen und der Erstellung einer corporate governance sowie bei Fragen der Haftung von Verwaltungsräten/Vorständen, Aufsichtsräten und sonstigen Führungskräften. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei arbeitsrechtlichen Fragen wie z.B. der Erstellung und Implementierung von Arbeitsverträgen.


Themen des Gesellschaftsrechts:

  • Allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung für Personengesellschaften, OHG und KG sowie Vereine
  • Allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung für Kapitalgesellschaften, GmbH und AG, Genossenschaften, Stiftungen
  • Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Gestaltung und Änderung von Gesellschafts-Satzungen
  • Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Nebenabsprachen ("patti parasociali")
  • Beratung bei der Erstellung und Gestaltung einer corporate governance
  • Haftung von Verwaltungsräten/Vorständen, Aufsichtsräten und sonstigen Führungskräften
  • Arbeitsrechtliche Fragen