Das italienische Steuerstrafrecht findet seine Regelung im Gesetz Nr. 74 von 2000, welches die typischen Steuerdelikte wie unterlassene oder betrügerische Steuererklärungen, Steuerhinterziehungen und ähnliches vorsieht. Das Steuerstrafrecht bezieht sich auf alle direkten und indirekten Steuern. Es handelt sich um typische Vorsatzdelikte. Ein Merkmal des italienischen Steuerstrafrechts ist die Festsetzung von Schwellen (sogen. "soglia"), deren Überschreiten erst zu strafrechtlichen Folgen führt. Die strafrechtliche Verfolgung in steuerrechtlichen Angelegenheiten schreitet parallel zu den Erhebungen und Beanstandungen der Steuerbehörde. Auch die Verteidigung muss auf diesen beiden Ebenen erfolgen.

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Themen des Steuerstrafrechts in Südtirol Italien:

  • Steuerstraftaten
  • Agentur der Einnahmen
  • Verfahren vor der Steuerkommission