Nicht die gesamte Vertragstätigkeit der Öffentlichen Hand fällt unter das Vergaberecht. Ob Geschäfte der Vermögensverwaltung, Konventionen im Gesundheits-, Rettungs-, Bildungs- und Sozialbereich, Strukturförderungen an Genossenschaften, Stiftungen oder anderen Trägern: Die Rechtslage ist vielschichtig und komplex, auf jeden Fall aber heikel - wie immer, wenn es um öffentliche Finanzmittel geht.



Themen für Öffentliche Verträge und Konventionen:
  • Begutachtung von Projekten für Vertragsabschlüsse mit der Öffentlichen Hand
  • Beistand in Vertragsverhandlungen
  • Beratung und Vertragsgestaltung