Das italienische und auch das europäische Wettbewerbsrecht zielen darauf ab, den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu fördern und zu schützen, unlautere Praktiken abzustellen, die Marktteilnahme zu regulieren sowie unrechtmäßige Unternehmenszusammenschlüsse, Kartelle und das Entstehen von dominanten Marktpositionen zu unterbinden. Damit soll ein freier und fairer Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher und der Mitbewerber gewährleistet werden.

Unternehmen sind auf vielen Ebenen häufig mit Fragen des Wettbewerbsrechts konfrontiert. Die Rechtsanwaltssozietät Brandstätter steht ihren Kunden in dieser Hinsicht seit Jahren erfolgreich beratend zur Seite und unterstützt sie in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.


Themen des Wettbewerbsrechts:

  • Vertragsberatung unter dem Aspekt des Wettbewerbsrechts
  • Compliance mit wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen
  • Kommunikation mit der italienischen Wettbewerbsbehörde (Antitrust)
  • Kommunikation mit der europäischen Wettbewerbsbehörde