Gemeint sind hier vor allem Schadensersatzforderungen infolge unerlaubter Handlungen bzw. von Fällen außervertraglicher Haftung. Das Schadensrecht teilt die Schadensgattungen in Vermögens- und Nichtvermögensschaden auf. Die zahlreichsten Fallbeispiele in der alltäglichen Praxis ergeben sich aus Verkehrsunfällen. Weitere wichtige Bereiche für die Anwendung des Schadensrechts betreffen Skiunfälle oder die Haftung von Ärzten. Das italienische Schadensrecht ist gekennzeichnet durch eine besondere Berücksichtigung des Gesundheitsschadens der verletzten Person; dieser wird auf der Basis des gerichtsmedizinischen Gutachtens und anhand von den Landesgerichten ausgearbeiteten progressiven und altersbezogenen Tabellen festgesetzt.

Das italienische Versicherungsrecht regelt auf besondere Weise die Haftpflichtversicherung von motorisierten Fahrzeugen und Schiffen/Booten. Im Falle von Verkehrsunfällen mit bloßem Sachschaden und/oder mit leichtem Personenschaden gilt in Italien die direkte Geltendmachung des Schadensersatzanspruches gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Davon ausgenommen sind die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge.


Themen des Schadens- und Versicherungsrechts:

  • Beratung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle von Verkehrsunfällen und Skiunfällen in Südtirol/Italien
  • Bestimmung und Quantifizierung des geltend zumachenden Schadens nach den in Italien geltenden Bemessungsrichtlinien
  • Beratung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Falle von Arzthaftungsfragen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Schadensverursachern und deren Versicherungsgesellschaften