Im besonderen Teil des italienischen Strafgesetzbuches finden sich die Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung oder diejenigen Personen, die kraft Gesetzes die Interessen der öffentlichen Verwaltung vertreten. Der Staat erkennt den übergeordneten Rang der öffentlichen Verwaltung an, deren primäre Aufgabe es ist, die vielschichtigen Interessen und Bedürfnisse der Allgemeinheit und somit des Staates zu schützen und zu realisieren. Oberste verfassungsrechtliche Prinzipien, an die sich die öffentliche Verwaltung zu halten hat, sind die Unparteilichkeit und die gute Verwaltung (imparzialità e buon andamento dell’amministrazione). Die Organe der öffentlichen Verwaltung haben sich an diese Prinzipien zu halten, da allein schon deren Nichtbeachtung einen Fall von Amtsmissbrauch in Ausübung ihrer Amtsfunktionen begründen kann. Weitere typische Fälle von Straftaten einer Amtsperson sind die Unterschlagung im Amt (peculato) und die Erpressung im Amt (concussione). Umgekehrt macht sich der Private gegenüber der öffentlichen Verwaltung wegen Bestechung (corruzione) einer Amtsperson strafbar, wenn er dieser Geld oder eine sonstige Nützlichkeit anbietet, um einen Akt der öffentlichen Verwaltung zu erhalten.