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Schadensersatz

News - Schadensersatz
In der Rechtsprechung des Staatrates gibt es widersprüchliche Entscheidungen in Bezug auf die Rechtsfrage, ob im Falle einer unrechtmäßigen Vergabe ohne Ausschreibung ein Anrecht auf Schadensersatz besteht. Nach einer früheren Auslegung, steht dem Unternehmen, das nicht für den Zuschlag berücksichtigt wurde, Schadensersatz für die entgangene Chance zu, da der Umstand, dass keine Prognose über den möglichen Ausgang des Vergabeverfahren abgegeben werden kann, nicht zum Nachteil desjenigen ausgelegt werden kann, der durch die unrechtmäßige Handlung des anderen geschädigt wurde. Aus diesem Grund muss die objektiv bestehende Chance auf den Zuschlag ersetzt werden und zwar unabhängig von der Überprüfung über den möglichen Ausgang des Vergabeverfahrens. Nach einem späteren entgegengesetzten Ansatz ist der Verlust der abstrakten Möglichkeit das Gut zu erlangen, das von der Verwaltung unrechtmäßig verwehrt wird, nicht ausreichend, sondern ist es notwendig, den konkreten Beweis dafür zu erbringen, dass der Zuschlag mit großer Wahrscheinlichkeit erteilt worden wäre. Für die Klärung dieses Konflikts in der Rechtsprechung muss die Plenarversammlung des Staatsrates befasst werden.
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