In
familienrechtlichen Verfahren – insbesondere bei einvernehmlicher Trennung oder
Scheidung – besteht die Möglichkeit, Immobilien zwischen den Ehegatten zu
übertragen, ohne dass Register-, Hypothekar- oder Katastersteuern anfallen.
Diese
steuerlichen Vorteile gelten, wenn die Immobilienübertragung Teil eines
Ehetrennungs- oder Ehescheidungsverfahrens ist und vom Gericht bestätigt wird.
Ein Notar ist in diesem Fall nicht notwendig.
So
können Immobilien im Rahmen einer Trennung oder Scheidung sicher und ohne
zusätzliche Kosten für Notar oder Steuern übertragen werden – ein praktischer
Vorteil, der oft nicht bekannt ist.
Die
Cartabia-Reform hat das Verfahren zusätzlich vereinfacht, da Trennung,
Scheidung und Vermögensaufteilung nun gemeinsam in einem Antrag geregelt werden
können