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Immobilienübertragung im Rahmen von Trennung und Scheidung – rechtlich möglich, steuerlich begünstigt:

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In familienrechtlichen Verfahren – insbesondere bei einvernehmlicher Trennung oder Scheidung – besteht die Möglichkeit, Immobilien zwischen den Ehegatten zu übertragen, ohne dass Register-, Hypothekar- oder Katastersteuern anfallen.

Diese steuerlichen Vorteile gelten, wenn die Immobilienübertragung Teil eines Ehetrennungs- oder Ehescheidungsverfahrens ist und vom Gericht bestätigt wird. Ein Notar ist in diesem Fall nicht notwendig.

So können Immobilien im Rahmen einer Trennung oder Scheidung sicher und ohne zusätzliche Kosten für Notar oder Steuern übertragen werden – ein praktischer Vorteil, der oft nicht bekannt ist.

Die Cartabia-Reform hat das Verfahren zusätzlich vereinfacht, da Trennung, Scheidung und Vermögensaufteilung nun gemeinsam in einem Antrag geregelt werden können

 
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