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Unternehmenskrise

News - Unternehmenskrise
Am 14. November 2017 ist ein Ermächtigungsgesetz in Kraft getreten, mit welchem das italienische Parlament der Regierung den Auftrag zur Ausarbeitung einer Reform des Insolvenzrechts erteilt hat.
Eine Besonderheit dieser Reform wird ein Warnsystem sein, welches das Auftreten einer Unternehmenskrise vorzeitig ankündigen und damit die Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubigern erleichtern soll. Die Kontrollorgane der Gesellschaft müssen demnach bei Vorliegen von Indizien, die auf eine Unternehmenskrise schließen lassen, unverzüglich den Verwaltungsrat informieren. Selbige Pflicht gilt für öffentliche Körperschaften, wie z.B. der Agentur für Einnahmen oder der INPS, wenn eine Gesellschaft nicht deren finanziellen Verpflichtungen nachkommt. In diesen Fällen wendet sich der Schuldner an eine „Krisenkommission“, die in den jeweiligen Handelskammern eingerichtet werden wird, und die die Aufgabe hat nach einer einvernehmlichen Lösung zwischen Schuldner und Gläubigern zu suchen. Jener Unternehmer, der rechtzeitig um eine begleitete Lösung der Unternehmenskrise ansucht, wird von Vorteilen in Bezug auf Vermögen und Haftung profitieren können. Von dieser Regelung werden ausdrücklich jene Gesellschaften ausgenommen, die an der Börse oder in anderen geregelten Märkten quotiert sind.
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